Was muss sich an der Kasse ändern?

Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Jede Kasse benötigt eine technische Sicherheitseinrichtung         (TSE).
2. Bei jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg ausgedruckt werden.
3. Auf dem Beleg müssen Signaturdaten der TSE gedruckt werden.
4. Die Kasse muss die Schnittstelle DSFinV (Taxonomie)               bereitstellen.
5. Die Kasse muss beim Finanzamt angemeldet werden.

Wie sieht die Lösung der Nordkasse aus?

Die aktuelle Version 2020 der Nordkasse unterstützt den Betrieb einer TSE. Die TSE ist ein USB-Stick, der Daten mit der Kasse austauscht. Im Lieferumfang der Nordkasse 2020 befindet sich der eigens entwickelte TSE-Server (nicht die TSE Einheit), der den Datenverkehr zwischen TSE und Kasse abwickelt. Auf dem TSE Server läuft der Datentransfer zwischen der TSE und der Nordkasse im Hintergrund. So ist die Nordkasse durch die TSE zu keinem Zeitpunkt blockiert. Die Nordkasse 2020 ist in der Lage, mit nur einer TSE im Netzwerk alle weiteren Kassen sowie mobilen Endgeräte zu versorgen. Die oben genannten Punkte 1-4 werden von der Nordkasse 2020 erfüllt.